Ein neu geschaffenes Investitionsprüfgesetz soll eine Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindern. Entsprechend sollen Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren in jedem Fall einer Genehmigungspflicht unterliegen. Zusätzlich soll im neuen Gesetz definiert werden, in welchen besonders kritischen Bereichen für alle ausländischen Investoren eine Genehmigungspflicht bestehen soll.
Die ZHK schreibt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung des Investitionsprüfgesetzes, dass sie die Einführung zusätzlicher Massnahmen bezüglich staatlicher Investitionsprüfungen grundsätzlich ablehnt. Staatliche Investitionskontrollen stellen nicht nur unverhältnismässige Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie dar, sondern laufen auch den Interessen einer offenen, international stark vernetzten Volkswirtschaft diametral zuwider. Im Übrigen vermisst die ZHK an zahlreichen Stellen des Gesetzesentwurfs eine risikobasierte, wirkungsorientierte und verhältnismässige Ausgestaltung. Dies betrifft insbesondere die Sektorauswahl und die zu prüfenden Unternehmen.
Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz heute über Instrumente zur Kontrolle ausländischer Investitionen, die gesamthaft über dem OECD-Durchschnitt liegen. Eine darüberhinausgehende Investitionskontrolle schadet dem Investitions- und Innovationsstandort Schweiz im internationalen Wettbewerb. Sie dürfte sich negativ auf die Investitionsbereitschaft ausländischer Investoren in der Schweiz auswirken und auch den Zugang zu internationalen Wissensnetzwerken schwächen.