Einleitung des Mediationsverfahrens (Einleitungsanzeige)
Eine Partei, die ein Mediationsverfahren gemäss der Schweizerischen Mediationsordnung („die Mediationsordnung") einleiten möchte, richtet ihre Einleitungsanzeige an ein Büro des Sekretariats (Anhang A der Mediationsordnung).
Die Einleitungsanzeige kann beim Sekretariat per E-Mail eingereicht werden. Auf Verlangen des Sekretariats hat die einleitende Partei die Einleitungsanzeige in Papierform einzureichen (Art. 2(1) Mediationsordnung).