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Als Ermächtigter Ausführer erhalten Sie vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Bewilligung Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen. Der Status des Ermächtigten Ausführers bringt Ihrem Unternehmen weitreichende Erleichterungen, allerdings muss Ihnen auch bewusst sein, dass die Anzahl und die Unterschiedlichkeit der Abkommen die Anwendung der richtigen Ursprungsregeln immer komplexer werden lassen. Die Risiken bezüglich Zollnachforderungen im Ausland, Imageschaden beim Kunden, vermehrte Nachprüfungen, allfällige Strafverfahren und nicht zuletzt Entzug der Bewilligung können die Folgen davon sein.
Aus diesem Grund bietet die Zürcher Handelskammer in Zusammenarbeit mit dem BAZG Vertiefungsseminare für Ermächtigte Ausführer an. Zollexperten der Regionalebene Zoll Nordost zeigen Ihnen die Chancen und Risiken der Freihandelsabkommen sowie die Verantwortung auf, die Sie als Ermächtigter Ausführer tragen.
Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Grundkenntnisse, welche sich der Teilnehmer durch das E-Learning, ein Seminar zum Thema Freihandelsabkommen oder durch die tägliche Anwendung der präferenziellen Ursprungsregeln angeeignet hat.