Definition
Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein internationales Zollpapier, das bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Durch das Carnet ATA wird der Inhaber bzw. dessen Vertreter von der Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben befreit. Die ZHK stellt für die Kantone Zürich (exkl. Bezirk Winterthur), Zug und Schaffhausen sowie zusätzlich für Glarus und Graubünden Carnets ATA aus.
Zweck
Zur Erleichterung der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Waren ist das internationale Zollabkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961, und das Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (Istanbuler Übereinkommen) vom 26.6.1990 geschaffen worden. Dem Zollabkommen sind die meisten Industriestaaten und eine ganze Anzahl von Entwicklungsländern angeschlossen (Stand April 2017: 76 Länder).
Rechtliche Grundlagen
Grundlage des Abkommens bilden folgende internationale Zollabkommen:
1. Das Zollabkommen für die vorübergehende Einfuhr von Warenmustern
2. Das Zollabkommen für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung
3. Das Zollabkommen für die vorübergehende Einfuhr von Waren, die auf Messen, Ausstellungen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer eines Carnet ATA ist auf 1 Jahr beschränkt, wobei sich diese Laufzeit nicht immer mit der gelegentlich kürzeren Wiederausfuhrfrist einer ausländischen Zollbehörde deckt. Es kann von Firmen sowie Privatpersonen verwendet werden.
Anmeldung auf ataswiss
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www.ataswiss.ch
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Das CARNET A.T.A. einfach erklärt