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Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine entschieden, die Sanktionspakete der EU zu übernehmen. Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter nach Russland unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender verboten. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt. In diesem Zusammenhang wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln verboten.
Kunden der Zürcher Handelskammer sollen sich vorgängig auf der Hotline oder der Website des SECO absichern, ob ihre Ware exportiert werden kann. Sollte dies gemäss SECO noch möglich sein, so brauchen wir eine schriftliche Bestätigung, dass die nötigen Abklärungen beim SECO vorgenommen wurden und eine Ausfuhr erlaubt ist. Bei einer Reise mit Carnet ATA nach Russland gilt das gleiche.
Auskünfte für betroffene Firmen und Personen erteilt das SECO:
sanctions@seco.admin.ch
Tel. 058 464 08 12
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
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