Die Schweiz gehört bereits heute zu den führenden Standorten für Schiedsgerichte. Dabei handelt es sich um eine Alternative zu staatlichen Gerichten. Sie sind besonders in internationalen Verhältnissen in den Bereichen Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrecht verbreitet.
Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz in diesem Bereich weiter erhöhen. Dazu will er nun einzelne Bestimmungen anpassen und modernisieren, wie es in einer Mitteilung heisst. Ziel sei es, das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) noch anwenderfreundlicher auszugestalten. So sollen etwa nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache beim Bundesgericht eingereicht werden können.
Mit seinem Vorhaben erfüllt der Bundesrat die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats. Er hat nun vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. ssp