Der Kantonsrat überwies an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2017 mit 110 zu 58 Stimmen ein Postulat von Kantonsrat Thomas Vogel, das die Bildung eines einheitlichen Arbeitsinspektorats für den ganzen Kanton Zürich verlangt. Heute bestehen neben dem kantonalen Arbeitsinspektorat im Amt für Wirtschaft und Arbeit für die Städte Zürich und Winterthur eigene Arbeitsinspektorate in den jeweiligen Stadtverwaltungen. Die Städte werden dafür vom Kanton entschädigt. Gerade für Unternehmen, die gleichzeitig in den grossen Städten und in Agglomerationsgemeinden tätig sind, bedeutet diese seit 1966 bestehende Regelung einen erheblichen Mehraufwand, da sie für Themen der Arbeitssicherheit mit mehreren Ansprechpartnern mit teilweise unterschiedlichen Rechtsauffassungen konfrontiert sind. Gleichzeitig bereitet die komplizierte Abgrenzung der Zuständigkeiten immer wieder Schwierigkeiten.
Für Zürcher Unternehmen dürfte die Zusammenlegung positive Auswirkungen haben. Sie hätten nur noch einen Ansprechpartner, was den Koordinationsaufwand reduziert. Von einer Vereinheitlichung würde aber auch die Staatskasse profitieren: Mit dem Wegfall des Koordinationsaufwands zwischen dem kantonalen und den beiden städtischen Inspektoraten sowie den Stadtpolizeien (Vollzug des Arbeitsgesetzes bezüglich Arbeitszeiten und Arbeitszeitbewilligungen) und durch eine schlankere Organisationsstruktur ist mittelfristig mit Einsparungen zu rechnen, wie der Regierungsrat Anfang 2017 darlegte.
Die ZHK unterstützt deshalb den Entscheid des Kantonsrates und hofft, dass der Regierungsrat dem Wunsch des Parlaments raschestmöglich Rechnung trägt. Er hat für die Berichterstattung zwei Jahre Zeit.