Erleichterungen für Start-ups im Kanton Zürich

 

Wie die Finanz- und die Volkswirtschaftsdirektionen des Kantons Zürich heute mitteilen, wird der Kanton Zürich steuerliche Hindernisse beim sog. «Dynamic Equity Split» abbauen. Ein «Dynamic Equity Split» erlaubt es Gründern, untereinander zu vereinbaren, ihre anfänglich vereinbarten Beteiligungsquoten während eines bestimmten Zeitraums anzupassen, um damit der individuellen Wertschöpfung jedes Gründers gerecht zu werden. Damit setzt der Kanton Zürich ein Anliegen von Start-ups um.

Aus Sicht der Zürcher Handelskammer soll sich die Positionierung des Kantons Zürich als Innovationsstandort auch im Steuerrecht und in der Praxis der Steuerbehörden niederschlagen. Sie begrüsst deshalb den heute kommunizierten Schritt und erachtet ihn als kleinen Beitrag zur Stärkung des Kantons Zürich als Start-up-Standort.

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