Der Kanton Zürich führt die Arbeitsinspektorate des Kantons sowie der Städte Zürich und Winterthur per 1. Januar 2019 zusammen. Neu wird ein einziges, für den gesamten Kanton zuständiges Arbeitsinspektorat für die Kontrollen im Rahmen des Vollzugs des Arbeitsgesetzes zuständig sein. Angestossen wurde die Integration durch ein 2015 von Kantonsrat Thomas Vogel eingereichtes Postulat, das Ende Oktober an den Regierungsrat zur Umsetzung überwiesen wurde. Die ZHK hat die Annahme des Postulats ausdrücklich begrüsst und eine rasche Umsetzung gefordert
Der Abschluss der Zusammenführung ist für Ende 2018 vorgesehen, wie das Amt für Wirtschaft und Arbeit in einer Medienmitteilung vom 27. März 2018 berichtet.
Durch die Integration der städtischen Arbeitsinspektorate unter das Dach des kantonalen Inspektorats im Amt für Wirtschaft und Arbeit ergeben sich neben der Klärung von Zuständigkeiten und der Bündelung des für den Gesetzesvollzug relevanten Fachwissens ebenfalls Synergie- und Einsparungseffekte im administrativen Bereich. Mit dem Wegfall des Koordinationsaufwands zwischen dem kantonalen und den beiden städtischen Inspektoraten sowie den Stadtpolizeien (Vollzug des Arbeitsgesetzes bezüglich Arbeitszeiten und Arbeitszeitbewilligungen) und durch eine schlankere Organisationsstruktur ist mittelfristig mit Einsparungen zu rechnen, wie der Regierungsrat bereits Anfang 2017 darlegte.
Neben einer Entlastung der Staatskasse wird die Zusammenlegung auch für Zürcher Unternehmen positive Auswirkungen haben. Sie haben zukünftig nur noch einen Ansprechpartner, was den Koordinationsaufwand reduziert und zu einer Vereinfachung führt.