Die 8500 Bewilligungen für Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA teilen sich auf zwei Kategorien auf. Bei 4500 handelt es sich um die Aufenthaltsbewilligungen B und bei 4000 um die Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Die Kurzaufenthaltsbewilligungen wurden zwar um 500 reduziert, dafür wurden aber die längeren Aufenthaltsbewilligungen B um 1000 erhöht. Dies teilte der Bundesrat am späten Freitagnachmittag mit. Die Gesamthöhe der Kontingente sei nun auf dem Niveau von 2014. Insgesamt würden die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt, hält der Bundesrat in seiner Mitteilung fest.
Die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU-/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen bleiben unverändert. Hier stehen 3000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter und 500 für Aufenthalter (B) zur Verfügung.
Der Bundesrat geht in seiner Mitteilung auch auf die im Juli eingeführte Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit ein. Das neue Instrument zur Steuerung der Zuwanderung funktioniere gut. Bereits einen Monat nach der Einführung sei die Zahl der gemeldeten offenen Stellen „deutlich gestiegen“. Während im Juni noch 13.150 offene Stellen gemeldet worden sind, waren es im Juli bereits 30.004. ssp