Am 26. September 2021 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die eidgenössische Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern (99%-Initiative)" der Jungsozialisten (JUSO) abstimmen. Die Initiative verlangt, dass Kapitaleinkommen von über einem durch das Gesetz festzulegenden Betrag im Umfang von 150 Prozent zu versteuern sind – also um 50 Prozent höher als andere Einkommensarten. Der dadurch erzielte Mehrertrag soll zur Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt verwendet werden. Die Initianten geben an, dass sie von einem Betrag von 100'000 Franken ausgehen, ab welchem die höheren Steuern fällig wären.
Breite Betroffenheit
Anders als die Initianten behaupten, wären von den Folgen der 99%-Initiative nicht bloss das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung betroffen, denn der von den Initianten vorgeschlagene Schwellenwert von 100’000 Schweizer Franken wird selbst bei Nachfolgelösungen in kleineren Firmenstrukturen deutlich überschritten. Dabei sind vier Fünftel der Schweizer Firmen Familiengesellschaften und bei der Hälfte davon erfolgt die Unternehmensnachfolge im Kreis der Familie. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass auch Veräusserungsgewinne im Privatvermögen unter die vorgeschlagene Neuregelung fallen. Die mit der Initiative neu eingeführte Kapitalgewinnsteuer trifft damit neben sämtlichen Familienbetrieben und Start-Up Gründern (bei der Veräusserung/Weitergabe von Firmenbeteiligungen) auch KMU und Gewerbe (bei Dividendenausschüttungen), Kleinanleger (bei Veräusserungsgewinnen auf Wertschriften) sowie Wohneigentümer und Landwirte (bei Gewinnen aus der Veräusserung von Grundstücken). Von der Initiative sind deshalb weit mehr Steuerzahlende betroffen als das von den Initianten propagierte ein Prozent. Gerade Familienunternehmer würden von den Auswirkungen der extremen Initiative hart getroffen. Berechnungen von Taxpartner zufolge würde das verfügbare Einkommen für Familienunternehmen aus der unternehmerischen Tätigkeit mit der Initiative zwischen 9,2 Prozent und 28,9 Prozent sinken.
Gravierende Schäden für den Innovationsstandort Schweiz
Innovation und technologischer Fortschritt sind als die wichtigsten Motoren für Wachstum und Wohlstand anerkannt. Um im internationalen Innovationswettbewerb mithalten zu können, benötigen Unternehmen gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Mit der 99%-Initiative würde die Attraktivität der Schweiz für Start-Up Gründerinnen und Gründer jedoch dramatisch einbrechen. Viele Start-Ups werden mit der Hoffnung gegründet, dass sie irgendwann an eine grössere Firma verkauft werden können. Bei einer Annahme der Initiative würden heute steuerfreie Kapitalgewinne neu mit 150 Prozent besteuert. Die Folge ist, dass Gründende einen deutlich geringeren Erlös für ihre Unternehmung erhalten. Um dem entgegenzuwirken, können sie lediglich ihren Verkaufspreis massiv erhöhen. Dies wiederum schreckt mögliche Investorinnen und Investoren ab. Die Initiative führt darum zu einer massiven Schwächung des Innovationsstandortes Schweiz.
Willkürliche und unpräzise Forderungen
Der Initiativtext lässt grossen Interpretationsspielraum und definiert nicht einmal die zentralen Eckpunkte der geplanten Änderungen. Weder sagt die Initiative genau, was unter dem Begriff Kapitaleinkommen zu verstehen ist, noch wofür die zusätzlichen mit der hohen Mehrbesteuerung generierten Mittel verwendet werden sollen. Auch der Schwellenwert, ab dem die höheren Steuern fällig wären, ist nicht festgeschrieben. Die Abstimmenden kaufen damit die Katze im Sack und auch potenziell Betroffene wissen nicht, was auf sie zukommt. Dass Kapitaleinkommen im Umfang von 150 Prozent besteuert werden sollen, ist zudem willkürlich und widerspricht grundlegenden Punkten der Verfassung. So sollte die Besteuerung gleichmässig und gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Eine krasse Überbesteuerung beliebiger Einkommensteile, wie sie die 99%-Initiative vorsieht, ist damit nicht vereinbar.
Bereits heute hohe Einkommensbesteuerung
Die Initiative will etwas regeln, wo kein Problem besteht – die Einkommensverteilung ist seit Jahren stabil. Das heutige Steuersystem ist ausgewogen und folgt dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aufgrund der steilen Progression werden hohe Einkommen indessen schon heute stark besteuert. Auf Bundesebene kommen die 10 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen für beinahe 80 Prozent der Steuererträge auf – das oberste eine Prozent dabei für 40 Prozent aller Erträge. Zudem erhebt die Schweiz als eines von wenigen OECD-Ländern eine allgemeine Vermögenssteuer. Gleichzeitig würde die Initiative die Standortattraktivität der Schweiz für kapitaleinkommensstarke Personen verschlechtern, hätte negative Auswirkungen auf die Anreize zur Kapitalbildung und würde dadurch mittelfristig den Kapitalstock pro Arbeitskraft verringern.