Zwei Mal ja zur AVH: Ja zur Gesetztesrevision, Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer

Über 20 Jahre – so lange ist die letzte richtige Reform bei der AHV her. Am 25. September 2022 nimmt die Schweizer Stimmbevölkerung mit dem Reformpaket AHV 21 einen weiteren Anlauf, die Finanzen des Sozialwerks zumindest kurzfristig zu stabilisieren. Für die ZHK ist klar: diese Reform muss gelingen.

Um die AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten, hat das nationale Parlament beschlossen, das Rentenalter für Frauen und Männer zu harmonisieren und die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen.

Demografische Herausforderungen machen Reform nötig

Die Menschen in der Schweiz leben immer länger, weshalb auch immer länger eine AHV-Rente ausgerichtet werden muss. Zudem erreichen die geburtenstarken Jahrgänge derzeit die Pension. Beide Entwicklungen führen zu höheren Ausgaben bei der AHV und belasten damit die finanzielle Situation des Sozialwerks. Die AHV 21 Vorlage könnte hier zumindest kurzfristig Abhilfe schaffen und die Finanzen in den Jahren von 2024 bis 2032 kumuliert um 17,3 Milliarden Franken entlasten.

Reform stellt ausgewogene Lösung dar

Gegner der Vorlage kritisieren, dass mit der AHV 21 Reform einseitig zu lasten der Frauen gespart werde, obwohl Frauen bereits heute einen Drittel weniger Renten erhielten als Männer. Diese Argumentation überzeugt jedoch nicht. So wird die Erhöhung des Rentenalters für Frauen mittels Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration abgefedert. Der geschlechterspezifische Unterschied bei den Altersrenten ist ferner fast ausschliesslich auf die berufliche Vorsorge zurückzuführen. Er stellt somit kein Argument gegen die Anhebung des Frauenrentenalters dar und muss in der Reform der zweiten Säule angegangen werden. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer leisten schliesslich nicht nur die Frauen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der AHV, sondern alle Konsumentinnen und Konsumenten. 

 

 

Abstimmungsparolen der ZHK 

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