Die ZHK äussert sich in ihrer Stellungnahme insbesondere zu den Regelungen zur Deckung des Energiebedarfs von Neubauten sowie zu den geplanten Vorschriften beim Ersatz von Wärmeerzeugnern. Die ZHK setzt sich auch im Energiebereich für Massnahmen ein, die auf marktwirtschaftlichen Instrumenten basieren. Im Zweifelsfall bevorzugt sie eine Regelung mit Lenkungsabgaben gegenüber Verboten und Betriebsvorschriften, was sie bereits in ihrer Stellungnahme zum Klima- und Energielenkungssystem des Bundes vom 20. Mai 2015 forderte.
Kosten-Nutzen-Verhältnis beachten
Grundsätzlich einverstanden zeigt sich die ZHK mit den neuen Vorschriften bezüglich Energieanforderungen bei Neubauten, die einen möglichst geringen Energiebedarf aufweisen sollen. Damit sich weiterhin an den aktuellsten Technologien orientiert werden kann, lehnt die ZHK spezifische Anforderungen, wie Bau-Labels, ab.
Alle technologischen Optionen offen halten
Sehr kritisch erachtet die ZHK hingegen die Regelung zum Ersatz von Wärmeerzeugern bei Wohnbauten. Diese beabsichtigt, Hauseigentümer zu einer Zertifizierung nach Minergie oder zur Anwendung einer von elf sogenannten Standardlösungen zu verpflichten. Obschon damit rein formal vielfältige Methoden zur Verfügung stehen, sind diese oftmals aus technischen oder finanziellen Gründen nicht oder nur mit einem äusserst ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis realisierbar. Da gleichzeitig moderne Heizkesselbrenner bis zu 30 % weniger CO2 ausstossen, lehnt die ZHK die starre Fixierung auf Standardlösungen und Labels ab. Stattdessen soll die Zielerreichung – der CO2-Verbrauch – im Vordergrund stehen, was bspw. bei genügender Einsparung auch den Einsatz von modernen Heizkesselbrennern oder die Verwendung von erneuerbaren Gasen ermöglicht. Letztlich sollen Immobilieneigentümer selber entscheiden können, mit welchen Massnahmen sie den CO2-Ausstoss ihrer Gebäude reduzieren wollen.