Neues Energiegesetz: Ziele richtig, Umsetzung zu planwirtschaftlich

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) trägt das Ziel des Regierungsrats, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich massiv zu reduzieren, mit. Dafür braucht es aber die richtigen Lenkungsmassnahmen und nicht einen teuren planwirtschaftlichen Ansatz. Dass der Regierungsrat seine Vorlage als Impulsprogramm für die Wirtschaft bezeichnet, mutet seltsam an.

Der Regierungsrat hat am Freitag, 8. Mai seine Vorlage zur Revision des Energiegesetzes vorgestellt. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) ist mit dem Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden möglichst gering zu halten, einverstanden. Als wenig effizient betrachtet sie jedoch den gewählten planwirtschaftlichen Ansatz verbunden mit einem Subventionssystem. Zielführender wären marktwirtschaftliche Instrumente. So verhindert der Regierungsrat mit der Vorgabe, dass Heizsysteme am Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen dürfen, den Einsatz von CO2-Zertifikaten im Rahmen von Emissionshandelssystemen. Dieses marktwirtschaftliche Instrument hätte den Vorteil, dass die CO2-Reduktion dort erfolgt, wo sie das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.

Letztlich sollen Immobilieneigentümer selber entscheiden können, mit welchen Massnahmen sie den CO2-Ausstoss ihrer Gebäude reduzieren wollen. Sie benötigen dafür auch keine Fördermittel.

Subventionen sind kein Impulsprogramm


Die ZHK ist erstaunt, dass der Regierungsrat seine Energiegesetz-Änderung als wirtschaftliches Impulsprogramm bezeichnet. Abgesehen davon, dass Industriepolitik nicht Sache des Staates ist, gilt es sich bewusst zu sein, dass Subventionen nie aus dem Nichts stammen, sondern zuerst dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden müssen. Die Förderung einer Branche findet also auf Kosten aller anderen statt. Schwierig findet die ZHK den Hinweis mit protektionistischem Unterton, die «Wertschöpfung bleibe im Land». Der Kanton Zürich profitiert erwiesenermassen vom internationalen Austausch, was hoffentlich auch nach der Corona-Krise wieder der Fall sein wird.

Abwägung von Interessen richtig


Als richtig beurteilt die ZHK die Absicht des Regierungsrates, dass energetische Sanierungen bei Interessenabwägungen künftig stärker gewichtet werden sollen. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass energetische Verbesserungen auch bei Gebäuden, die anderweitig geschützt sind, von den Immobilieneigentümern künftig einfacher umzusetzen sind. Ebenfalls sinnvoll ist die Zulassung von Biogas.


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