Erfreuliches Ja zur Steuervorlage

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) ist über die Annahme der Steuervorlage erfreut. Das Ergebnis stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Werk- und Forschungsplatzes und schafft die Grundlage für auch zukünftig gesicherte Steuereinnahmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Zürich nachhaltig zu sichern, braucht es nun auch den zweiten Teil der Steuervorlage.

Mit dem heutigen Entscheid findet eine mehrjährige Phase der Ungewissheit für Zürcher Unternehmen ihr Ende. Per 1. Januar 2020 muss der Kanton Zürich die bisherigen Steuerstatus aufheben. Für etliche, für den Kanton Zürich gewichtige, Unternehmen führt dies zu einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Steuerbelastung. Die nun angenommene Steuervorlage federt diesen Steuerschock ab und stellt sicher, dass Zürich für Unternehmen auch unter geänderten nationalen und internationalen Rahmenbedingungen weiterhin attraktiv sein wird. 

Mit den neu eingeführten Instrumenten werden Forschung- und Entwicklung sowie Finanzierungsaktivitäten gezielt gefördert. Dies stärkt die sich immer mehr zum Forschungs- und Wissensstandort entwickelnden Region Zürich. Gleichzeitig schafft der heutige Entscheid die Grundlage für auch zukünftig gesicherte Steuereinnahmen. 

Die ZHK versteht die Zustimmung zur Steuervorlage auch als Bekenntnis der Zürcherinnen und Zürcher zu einem starken Wirtschaftsstandort, der massgeblich für den hohen Wohlstand der Region verantwortlich ist. Damit die Steuerreform die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig sichern kann, ist jedoch auch der zweite Teil der Steuervorlage notwendig. Die ZHK fordert den Regierungsrat auf, diesen rasch zu verabschieden. Damit will die ZHK insbesondere auch der Tatsache begegnen, dass der Kanton Zürich in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Kantonen wirtschaftlich an Boden eingebüsst hat.

Rückfragen:
Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Nationalrätin, 079 667 75 03

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