Drei Kantonsrätinnen und Kantonsräte der FDP haben am 10. Mai die Motion "Digitale Grundleistungen Kanton und Gemeinden" eingereicht. Sie fordern den Regierungsrat auf, die gesetzliche Grundlage für ein digitales, standardisiertes Grundleistungsangebot (digitaler Service Public) zu schaffen und dem Kantonsrat einen Rahmenkredit zu beantragen, damit die Bevölkerung und Unternehmen im Kanton Zürich die wichtigsten Amtsgeschäfte und Anliegen auf Ebene Kanton und Gemeinden online, ohne Medienbruch und über möglichst eine Anlaufstelle (Single Point of Contact) tätigen können.
Die Digitalisierung ist heute die treibende Kraft schlechthin für Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Corona-Pandemie hat jedoch gezeigt, dass die Schweiz und der Kanton Zürich noch weit davon entfernt sind, das Potenzial der Digitalisierung auszunutzen. Gerade die Entwicklung des E-Government verläuft schleppend. Im internationalen Vergleich belegt die Schweiz 2020 den 16. Rang im E-Government-Entwicklungsindex der Vereinten Nationen und verliert einen Rang gegenüber 2018. Der grösste Nutzen von E-Government sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Behörden entsteht dabei bei der elektronischen Abwicklung von Amtsgeschäften. Zum Beispiel bei einer Digitalisierung des Handelsregisters bestünde laut Avenir Suisse ein jährliches Einsparpotenzial in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe.
Die ZHK setzt sich für möglichst geringe Regulierungskosten und effiziente, kostengünstige und intuitive Behördengänge ein. Mit je weniger Bürokratie Unternehmen konfrontiert sind, desto weniger Produktivitätseinbussen entstehen und desto mehr Raum für Innovation und neue Wertschöpfung wird geschaffen. Aus diesem Grund unterstützt die ZHK die eingereichte Motion ausdrücklich.