Am 7. März 2021 scheiterte die erste Vorlage zur Einführung einer E-ID bei einer Volksabstimmung am grössten Kritikpunkt der privaten Herausgeber. Der Bundesrat hat deshalb einen neuen Gesetzesvorentwurf ausgearbeitet, der die Grundlagen für die Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz schafft. Die Zürcher Handelskammer setzte sich im Abstimmungskampf für eine einfache und zuverlässige Identifikation im Internet ein. Die Vorteile für digitale Geschäftsabläufe sind auch mit der neuen Vorlage unbestritten.
Die ZHK begrüsst deshalb die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage. Aus Sicht der Wirtschaft ist es zentral, dass die rasche Digitalisierung von öffentlichen Prozessen und der Wirtschaft vorangetrieben wird. Dies trägt sowohl zur Wettbewerbsfähigkeit als auch zur Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts bei. So können in Zukunft beispielsweise digitale Geschäftsabläufe dank einer E-ID einfacher und sicherer abgewickelt werden. Die E-ID verringert zudem die Anzahl unterschiedlicher Logins, schützt vor Identitätsbetrug und ermöglicht verlässliche Alterskontrollen.
Damit die Funktionalität der E-ID gewährleistet ist, muss der Bund aus den Fehlern vergangener IT-Projekte die richtigen Schlüsse ziehen und soll sich an bereits bestehenden marktwirtschaftlichen Lösungen orientieren. Wichtig ist zudem die Interoperabilität des Systems mit den föderalen Ebenen und der EU. Dadurch werden für die Wirtschaft essenzielle Voraussetzungen für Weiterentwicklungen im Bereich E-Commerce und E-Governance geschaffen.