Da die gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr im Kanton Zürich derzeit noch fehlen, ist es heute noch nicht möglich, das Baubewilligungsverfahren ausschliesslich elektronisch abzuwickeln. Das Baugesuch und die dazugehörenden Unterlagen müssen auch bei einer Einreichung über die seit Februar 2020 bestehende Onlineplattform "eBaugesucheZH" zusätzlich zweifach in Papierform eingereicht werden. Mit dem Projekt "eBaugesucheZH-Volldigital" soll der durchgängig elektronische Baubewilligungsprozess nun ermöglicht werden.
Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung des Projektes "eBaugesucheZH-Volldigital" die Einführung der volldigitalisierten Bearbeitung von Baugesuchen im Kanton Zürich. Funktioniert die Onlineplattform schlussendlich medienbruchfrei und benutzerfreundlich, leistet sie einen wichtigen Beitrag zum digitalen Grundangebot des Kantons.
Die ZHK fordert zugleich verschiedene Verbesserungen der bereits eingeführten Onlineplattform, welche deren Handhabung vereinfachen sollen. Zudem kritisiert sie die lange Dauer zum Erlangen einer Baubewilligung und fordert den Kanton und die Gemeinden auf, ihre Prozesse weiter zu optimieren, die Bürokratie abzubauen und Baugesuche möglichst schnell zu bearbeiten.