Ja zur einfachen und zuverlässigen Identifikation im Internet

Am 7. März 2021 stimmt die Schweiz über die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung einer staatlich geprüften elektronischen Identität (E-ID) ab. Die ZHK begrüsst die damit einhergehenden Vorteile für digitale Geschäftsabläufe und erachtet die Vorlage als gelungen. Sie empfiehlt daher, ein Ja in die Urne zu legen.

Entgegen dem etwas irreführenden Namen handelt es sich bei der E-ID nicht um die Digitalisierung des Passes, sondern um ein sicheres Login, mit welchem man sich gegenüber Unternehmen und Behörden beim Bezug von Produkten und Dienstleistungen im Internet eindeutig ausweisen kann. Bezüglich der Umsetzung sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen, Kantone oder Gemeinden das technische E-ID-System entwickeln und betreiben können. Demgegenüber obliegt dem Bund die Prüfung und Bestätigung der Identität einer Person sowie die Anerkennung und Kontrolle der E-ID-Anbieter. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Staatlich geprüfte E-ID fördert Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft

Die Anzahl der Geschäfte, die online getätigt werden, nimmt stetig zu. Mit einer vertrauenswürdigen vom Staat geprüften E-ID könnten diese Geschäfte in Zukunft bedeutend einfacher und sicherer abgewickelt werden. So wären mit der E-ID weniger unterschiedliche Logins notwendig. Zudem würde die E-ID vor Identitätsbetrug schützen und verlässliche Online-Alterskontrollen ermöglichen. Für Weiterentwicklungen im Bereich E-Commerce und E-Government werden damit wichtige Voraussetzungen geschaffen. Dies trägt letztlich sowohl zur Wettbewerbsfähigkeit als auch zur Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei.

Aufgabenteilung zwischen Bund und privaten Anbietern ist zielführend

Gegner der Vorlage kritisieren vor allem, dass private Unternehmen E-ID-Lösungen anbieten können und befürchten damit verbunden einen unzureichenden Schutz sensibler Daten. Eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten macht jedoch durchaus Sinn, da letztere schneller und flexibler auf neue technische Möglichkeiten sowie auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten reagieren können. Darüber hinaus sieht das Gesetz strenge Bestimmungen in Bezug auf den Datenschutz vor. So dürfen die E-ID-Anbieter die Personendaten nur für den Zweck der Identifikation nutzen und die Weitergabe der Daten ist untersagt. Zudem müssen die Daten in der Schweiz gespeichert werden.

Bei einer Ablehnung der Vorlage würde die Einführung einer staatlich geprüften E-ID unnötig verzögert und eine Chance zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz vergeben. Die Schweiz würde ausserdem noch weiter hinter zahlreiche Länder zurückfallen, die bereits ein vergleichbares Instrument kennen. Die ZHK empfiehlt entsprechend, die Vorlage anzunehmen.

 

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