Derzeit sind die jeweiligen Verwaltungen für die Digitalisierung von Behördenleistungen zuständig. Bund, Kantone und Gemeinden koordinieren ihre Aktivitäten bei staatsebenenübergreifenden Prozessen zumeist auf freiwilliger Basis. Damit die Ausbreitung von E-Government schneller voranschreiten kann, braucht es aber eine „verbindlichere Zusammenarbeit“ zwischen den Staatsebenen. Zu diesem Schluss kam der von Bundespräsident Ueli Maurer geleitete Steuerungsausschuss E-Government Schweiz an seiner Sitzung am 9. April.
Die Arbeiten zur Schaffung der dafür nötigen verbindlicheren Rechtsgrundlagen will der Steuerungsausschuss im Rahmen der E-Government-Strategie 2020-2023 angehen, wie es in einer Mitteilung heisst. Diese Strategie erarbeitet E-Government Schweiz unter Einbezug von Fachleuten aller Staatsebenen.
In seiner Sitzung hat E-Government bereits die Umsetzungsziele für den Umsetzungsplan 2020-2023 definiert. Sie betreffen den Ausbau von elektronischen Behördenleistungen und Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung im Internet, den Aufbau von Basisdiensten, wie der elektronischen Identität, organisatorische und rechtliche Vorkehrungen sowie Aktivitäten, um das Wissen und das Vertrauen in die Digitalisierung der Verwaltung zu verbessern.
Der Steuerungsausschuss plant, den Umsetzungsplan Anfang 2020 nach Inkrafttreten der E-Government-Strategie 2020-2023 zu verabschieden. In der Konsultation zur Strategie, die im Sommer 2019 stattfindet, sollen sich Bund, Kantone und Gemeinden aber bereits zum Entwurf des Umsetzungsplans äussern können, heisst es. ssp