Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Distributed Ledger Technologie (DLT) eröffnet. In seiner Vernehmlassungsvorlage schlägt er unter anderem vor, im Obligationenrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten zu schaffen, um die Rechtssicherheit bei der Übertragung von DLT-basierten Vermögenswerten zu erhöhen. Ausserdem soll im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses ausdrücklich geregelt werden. Auch dieser Schritt soll zur Erhöhung der Rechtssicherheit beitragen. Weiter soll im Finanzmarktinfrastrukturrecht eine neue Bewilligungskategorie für sogenannte DLT-Handelssysteme geschaffen werden. Schliesslich soll es künftig auch möglich sein, für den Betrieb eines organisierten Handelssystems eine Bewilligung als Wertpapierhaus zu erhalten. Hierzu muss das Finanzinstitutsgesetz angepasst werden.
Der Bundesrat will eigenen Angaben zufolge insgesamt „bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann“. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2019.
Im Bereich der Geldwäschereibekämpfung will der Bundesrat ebenfalls Anpassungen vornehmen. Dies soll aber im Rahmen der Revision des Geldwäschereigesetzes und nicht im Rahmen der aktuellen Vorlage geschehen. Crowddonating- und Crowdsupporting-Plattformen sollen dabei vorerst nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. ssp