Der Bundesrat will die Innovationen im Finanzbereich fördern und baut daher Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen ab. Dazu passt er das Bankengesetz an mehreren Stellen an. Von den im Februar 2017 in die Vernehmlassung geschickten drei Massnahmen in diesem Bereich wurden zwei – die Verlängerung der Haltefrist für Abwicklungskonten und ein bewilligungsfreier Innovationsraum (Sandbox) – bereits im August 2017 in Kraft gesetzt.
Ab Januar 2019 soll auch die dritte Massnahme in Kraft treten, wie es nun in einer Medienmitteilung heisst. Dann werden Unternehmen, welche nicht eigentliche Bankgeschäfte tätigen, bis zu 100 Millionen Franken an Publikumseinlagen entgegennehmen dürfen. Die einzige Bedingung ist, dass diese Firmen über eine spezielle Bewilligung verfügen und die Gelder weder anlegen noch verzinsen.
Weiter hat der Bundesrat am Freitag auch eine Erweiterung der Sandbox für Geschäftsmodelle im Crowdlending beschlossen. Neu werden Publikumseinlagen auch für Zwecke des privaten Konsums vermittelt werden dürfen. Dies gilt bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Franken. Dazu wird das Crowdlending künftig dem Konsumkreditgesetz unterstellt. Die Änderung tritt jedoch erst per April 2019 in Kraft. ssp