Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht einseitig verschärfen

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) kritisiert die geplante Änderung des Obligationenrechts zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der alleinige Fokus auf EU-Vorgaben ignoriert die internationale Ausrichtung der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig werden KMU unverhältnismässig belastet.

Mitte Oktober endete die Frist für die Vernehmlassung zur Änderung des des Obligationenrechts betreffend Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte. Mit der Vorlage sollen die Bestimmungen zur «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» an die Entwicklungen in der EU angepasst werden. Dies, nachdem die Nachhaltigkeitsregulierung ausgeweitet und mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine komplexe, weitreichende Regulierung beschlossen wurde.

International vs. EU

Aus Sicht des Schweizer Standorts ist eine international abgestimmte Regulierung zentral. Hierbei gilt es zwingend auch über die Grenzen der EU hinauszublicken. Die meisten Jurisdiktionen ausserhalb der EU (zum Beispiel Kanada, Brasilien, Singapur, Australien oder Grossbritannien) implementieren den vom International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelten Standard und nicht den CSRD. Alternative Standards zum CSRD sind daher für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort wichtig. Im bundesrätlichen Entwurf wurden die Anforderungen an Standards jedoch so restriktiv formuliert, dass alternative Standards zum CSRD faktisch ausgeschlossen werden. Für die ZHK ist klar, dass Standards, die eine vergleichbare Transparenz gewährleisten, zugelassen werden müssen.

Bestehende Schwellenwerte beibehalten

Der Entwurf vernachlässigt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schweiz. Auch bei der geplanten Übernahme der Schwellenwerte ist dies der Fall. Die Übernahme der Schwellenwerte nach CSRD würde dazu führen, dass auch Kleinstunternehmen den umfangreichen Berichterstattungspflichten unterliegen. Diese unverhältnismässige Belastung gilt es zu verhindern. Die ZHK fordert stattdessen, die bestehenden Schwellenwerte im Obligationenrecht beizubehalten.

Fazit

Grundsätzlich unterstützt die ZHK das Ziel, die internationale Kompatibilität bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Der vorliegende Entwurf verfehlt dieses Ziel jedoch klar und muss erheblich angepasst werden.

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