Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen überfällig

Kommentar von Raphaël Tschanz, Direktor Zürcher Handelskammer

Anfang Juni hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Zürcher Kantonsrats mitgeteilt, dass eine Mehrheit der Kommission den zweiten Schritt der Steuervorlage 17, die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von 7 auf 6 Prozent, umsetzen möchte.

Die Zürcher Handelskammer fordert diese weitergehende Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen seit Langem. Dass auch nach diesem Schritt der Kanton Zürich bei den Unternehmenssteuern mit Bern das Schlusslicht bilden wird, zeigt, dass die Senkung ungenügend ist. Der Kanton Zürich muss bei den Unternehmenssteuern im interkantonalen Vergleich einen Platz im vorderen Drittel anstreben. Im Jahr 2022 hat der Kanton Zürich 1 356 Unternehmen (netto 137) durch Abwanderung verloren. Im Jahr davor waren es sogar 1 500 Unternehmen (netto 347). Hauptgrund für die starke Abwanderung sind die Steuern: Zürich ist für Unternehmen steuerlich neben Bern der unattraktivste Kanton in der ganzen Schweiz. Er liegt bei der Reingewinn- und Kapitalbelastung auf dem 25. Platz. Gegenüber dem Jahr 2006 hat der Kanton Zürich 12 Plätze verloren. Die Umsetzung des zweiten Schrittes der Steuervorlage 17 ist somit längst fällig und wird von der Zürcher Handelskammer mit Nachdruck gefordert. Trotz der angestrebten Senkung muss der Regierungsrat deshalb weitere Schritte unternehmen, wenn Zürich nicht weiter an Boden verlieren soll. Denn die Steuerbelastung sinkt mit der Umsetzung der Vorlage lediglich von 19,7 % auf 18,2 % (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich). Die Zürcher Handelskammer unterstützt deshalb den Antrag der Mehrheit der WAK, die Dividendenbesteuerung nicht zu erhöhen. Diese Massnahme würde viele KMU direkt betreffen und die positiven Auswirkungen der Senkung des Gewinnsteuersatzes teilweise wieder zunichtemachen. 

Die Städte Zürich und Winterthur wehren sich gegen die Senkung der Gewinnsteuern. Dies ist unverständlich – so ist der Steuerertrag der juristischen Personen in der Stadt Zürich trotz Umsetzung des ersten Schritts der Steuervorlage 17 seit 2021 jedes Jahr deutlich gewachsen. Im Jahr 2023 erreichte dieser mit CHF 1148 Mio. einen Höchstwert und war CHF 331 Mio. oder rund 40 % höher als im Vergleichsjahr 2021. Die Zürcher Handelskammer wird sich bei einer allfälligen Volksabstimmung dezidiert für die Senkung der Gewinnsteuern einsetzen.

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