Die Flughafen Zürich AG will die Piste 28 um 400 Meter nach Westen und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden verlängern. Mit dem Projekt will der Flughafen die Schlussfolgerungen aus der Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich (SÜFZ) des Bundesamtes für Zivilluftfahrt von 2012 umsetzen. Die Verlängerung der Pisten soll die Stabilität des Flugverkehrs bei allen Wetterlagen und für alle Flugzeugtypen erhöhen.
Der Kantonsrat Zürich hat der Verlängerung laut einer Mitteilung am 28. August mit einer knappen Mehrheit von 87 zu 83 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Die SVP, FDP, Mitte und EVP stimmten der Vorlage zu, die übrigen Parteien lehnten sie ab.
Der Flughafen Zürich nimmt die Entscheidung erfreut zur Kenntnis, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die längeren Pisten würden die Bremswege verlängern und die Kreuzungspunkte am Boden und in der Luft verringern. Ein stabilerer Betrieb würde die Zahl der Verspätungen ebenso verringern wie die der Fluglärmbetroffenen. „Es gibt keine alternativen Massnahmen im Flugbetrieb, die dieselben Verbesserungen punkto Sicherheit und Reduktion von Verspätungen mit sich bringen“, heisst es in der Mitteilung. Die Zahl der Flugbewegungen dagegen bliebe gleich.
Auch die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst die Entscheidung des Kantonsrates. „Der Flughafen Zürich ist für den Grossraum Zürich und für das ganze Land von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung“, schreibt sie in einer Mitteilung. „Um die internationale Vernetzung Zürichs mit der Welt langfristig zu gewährleisten, muss sich der Flughafen den veränderten Verhältnissen anpassen können.“ ZHK-Direktorin Regine Sauter hatte sich bereits im Vorfeld für eine Zustimmung des kantonalen Parlaments stark gemacht. „Die Pistenverlängerungen bringen mehrfache Vorteile: Die Anwohnerinnen und Anwohner profitieren von mehr Nachtruhe, und der Standort Zürich kann langfristig auf einen pünktlichen Flughafen und eine verlässliche Anbindung an die Welt zählen“, wird sie nun in der ZHK-Mitteilung zitiert.
Die Entscheidung des Kantonsrats unterliegt dem fakultativen Referendum, das Stimmvolk dürfte daher das letzte Wort haben. Erst danach kann der Flughafen ein Plangenehmigungsgesuch beim Bund einreichen. ce/stk