Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion seine Flughafenpolitik und Eigentümerstrategie überarbeitet. Wie er auch in einer Medienmitteilung unterstreicht, bekennt er sich zum Drehkreuz am Flughafen Zürich und zu Swiss als der dort beheimateten Fluglinie.
Im Einzelnen verlangt der Regierungsrat eine Flughafeninfrastruktur, die eine qualitativ hochstehende Erreichbarkeit des Wirtschafts- und Lebensraums sicherstellt. Diese erfordere eine Verlängerung der Pisten 28 und 32. Daher habe er der Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG eine zustimmende Weisung zur Einreichung eines Plangenehmigungsgesuchs beim Bund erteilt.
Der Flughafen als wichtiger Industrie- und Dienstleistungsbetrieb, Arbeitgeber und Standortfaktor für den Grossraum Zürich brauche einen stabilen und betriebswirtschaftlich gesunden Flughafenbetreiber. Deshalb verlangt der Regierungsrat einen Flughafen, der die Wertschöpfung in der Region stärkt.
Darüber hinaus will der Regierungsrat einen Flughafen, der für einen vorbildlichen Umgang mit Umweltaspekten einsteht. Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch den Flugbetrieb sollen möglichst gering gehalten werden. Zudem soll der Betrieb so stabilisiert werden, dass die Anzahl verspäteter Flüge nach 23 Uhr reduziert werden kann.
Schliesslich sind die negativen Auswirkungen des Flughafens auf Natur, Umwelt und Klima zu begrenzen und zu verringern. Der Forschungs- und Entwicklungsstandort Zürich soll einen Beitrag zur Lösung der globalen Klimaprobleme leisten. Die Kosten der Luftfahrt sollen verursachergerecht getragen werden. ce/mm