Raiffeisen schliesst Änderung der Statuten ab

St.Gallen - Die Generalversammlung von Raiffeisen Schweiz hat eine 2019 eingeleitete Änderung der Statuen abgeschlossen. Unter anderem wurden Weisungsbefugnisse und Amtszeiten festgelegt, sowie der Zugang zur Mitgliedschaft erweitert. Insgesamt stimmten die Delegierten rund 50 Änderungen zu.

Die Generalversammlung von Raiffeisen Schweiz hat eine 2019 eingeleitete Revision der Statuten der Gruppe abgeschlossen. Insgesamt haben die Vertretenden der Raiffeisenbanken Änderungen an rund 50 Artikeln der Statuten von Raiffeisen Schweiz und der Raiffeisenbanken zugestimmt, informiert Raiffeisen Schweiz in einer Mitteilung. Als eine der wichtigsten Neuerungen nennt die Gruppe dabei die Öffnung der Mitgliedschaft bei den einzelnen Raiffeisenbanken unabhängig vom Wohn- oder Arbeitsort. „In den letzten fünf Jahren haben die Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz gemeinsam intensiv daran gearbeitet, unsere genossenschaftlichen Grundlagen zu modernisieren“, wird Thomas A. Müller, Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen Schweiz, in der Mitteilung zitiert. „Mit der heutigen Generalversammlung kamen die Bemühungen zu einem erfolgreichen Abschluss.“

Zur Stärkung der guten Unternehmensführung und im Interesse einer personell und fachlich ausgewogenen und kompetenten Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Raiffeisenbanken wurde eine Vereinheitlichung von Gremiengrösse und Amtszeitbeschränkung beschlossen. Zudem stimmten die Banken einer Präzisierung des Weisungsrechts von Raiffeisen Schweiz ihnen gegenüber zu. „Der rechtliche Rahmen wurde flexibilisiert und an strategische Anforderungen angepasst“, erläutert Müller. „Der heutige Beschluss zu den Reformen ist ein starkes Zeichen der Raiffeisen Gruppe an Kundinnen und Kunden, und die hohen Zustimmungsraten zeigen die Einigkeit innerhalb der Gruppe.“ ce/hs

Zurück zur Übersicht