Bund und UBS vereinbaren Verlustgarantie

Bern - Der Bund wird sich an allfälligen Verlusten im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bis zu einer Grenze von 9 Milliarden Franken beteiligen. Der Garantievertrag gilt für ein bestimmtes Portfolio an Aktien, das die UBS abstossen will.

Der Bund und die UBS haben eine Vereinbarung zur Absicherung finanzieller Verluste der UBS im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse geschlossen. Ein am 9. Juni unterzeichneter Garantievertrag sieht eine Beteiligung des Bunds von maximal 9 Milliarden Franken vor, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Gegenstand des Garantievertrags ist ein spezifisches Portfolio der Credit Suisse aus Krediten, Derivaten, nicht strategischen und strukturierten Produkten. Der Umfang des Portfolios macht etwa 3 Prozent der gesamten Aktiva der fusionierten Bank aus.

Allfällige Verluste aus der Abwicklung dieser Aktiva muss die UBS bis zu einer Grenze von 5 Milliarden selbst tragen. Erst danach greift die Garantievereinbarung für weitere Verluste in Höhe von maximal 9 Milliarden Franken. Ab einer Verlusthöhe von 14 Milliarden Franken ist erneut allein die UBS am Zug. Zudem gilt der Nettoansatz, nach dem allfällige Gewinne aus der Veräusserung des Portfolios zunächst angerechnet werden.

Als Gegenleistung für seine Verlustgarantie steht dem Bund eine Vertragsabschlussgebühr von 40 Millionen Franken und eine jährliche Gebühr für die Aufrechterhaltung der Garantie von 36 Millionen Franken zu. Kommt die Verlustgarantie zum Zuge, wird zusätzlich eine Risikoprämie fällig. Der bis zur endgültigen Abwicklung der Aktiva gültige Vertrag kann von der UBS jederzeit gekündigt werden.

Im Rahmen der Verlustgarantie verpflichtet sich die UBS dazu, die fraglichen Aktiva so abzustossen, dass Verluste minimiert und Erlöse maximiert werden. Die Grossbank muss dazu eine separate Organisationseinheit einrichten und dem Bund umfassende Informations- und Prüfungsrechte einräumen. ce/hs

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