Um den Innovationsstandort Zürich zu stärken, passt das Kantonale Steueramt seine Praxis bei der Bewertung von Unternehmen in deren Anfangsjahren an. Die neuen Regeln bewegen sich innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens, nehmen aber Rücksicht auf die eingeschränkte Werthaltigkeit von Start-ups in der Aufbauphase. Die Praxisänderung ist das Ergebnis von Gesprächen des Steueramtes mit Vertretern der Wirtschaft.
Die Zürcher Handelskammer hat bereits im Rahmen des Steuermonitors 2015 gefordert, dass sich die Positionierung des Kantons Zürich als Innovationstandort auch im Steuerrecht niederschlagen muss. Mit einer sehr strengen Auslegung zu Ungunsten der Start-ups war dies bisher nicht der Fall und für Jungunternehmer bestand wenig Anreiz, mit ihren Unternehmen im Kanton Zürich zu bleiben. Die neuen Regeln für die Besteuerung von Start-ups berücksichtigen nun diesen Grundsatz, weshalb die ZHK diese Praxisänderung begrüsst.
Quelle: Kantonales Steueramt Zürich