Um was geht es?
Die Kantonsräte Mario Senn (FDP, Adliswil), Marcel Suter (SVP, Thalwil) und Thomas Anwander (Die Mitte, Winterthur) haben an der Kantonsratssitzung vom 17. Juni eine Motion eingereicht, welche unterschiedliche Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen auf Gemeindeebene ermöglichen soll. Dabei soll die Differenz zwischen den beiden Steuerfüssen begrenzt werden.
Wie wird die Motion begründet?
Die Motionäre begründen ihren Vorstoss mit der unterschiedlichen Berechnung der Steuerbelastung von natürlichen und juristischen Personen. Bemessungsgrundlage bilden bei den natürlichen Personen die Einkünfte und das Reinvermögen und bei juristischen Personen vor allem der Reingewinn sowie das Eigenkapital. Trotz dieser unterschiedlichen Basen werden die Steuern von natürlichen und juristischen Personen in den Zürcher Gemeinden gemäss dem kantonalen Steuergesetz zwingend mit dem gleichen Steuerfuss multipliziert. Die Motionäre begründen ihren Vorstoss weiter mit ungleich langen Spiessen: Für Gemeinden mit hoher nichtsteuerlicher Standortattraktivität (z.B. Flughafennähe, gute Verkehrserschliessung oder Zentrumsnutzen) stelle diese unflexible Regelung kaum ein Problem dar. Weniger günstig gelegenen Gemeinden fehle hingegen ein Instrument, um nichtsteuerliche Standortnachteile im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitsplätze wirksam auszugleichen. In den Nachbarkantonen Zürichs ist dies bereits möglich.
Wie geht es mit der Motion weiter?
Der Regierungsrat hat drei Monate Zeit, Stellung zur Motion zu nehmen und dem Kantonsrat die Annahme oder Ablehnung der Motion zu beantragen. Überweist der Kantonsrat die Motion, muss der Regierungsrat innert zwei Jahren Bericht und Antrag unterbreiten. FDP, die Mitte und SVP vereinen exakt 90 Stimmen im Parlament (zusammen mit dem Ratspräsidenten). Bei der Abstimmung wird es um jede Stimme darauf ankommen – ausser es gelingt den Motionären, weitere Fraktionen wie zum Beispiel die GLP von ihrem Anliegen zu überzeugen.
Wie sieht die ZHK das Anliegen der Motion?
Die Zürcher Handelskammer steht ein für einen gesunden Steuerwettbewerb – auch auf Stufe der Gemeinden im Kanton Zürich. Deswegen ist dieser Vorstoss zu unterstützen. Wichtig bei einer Umsetzung erscheint, dass die Differenz der beiden Steuerfüsse klar begrenzt wird. Dies soll einen ungesunden Steuerwettbewerb verhindern, bei dem Gemeinden im Extremfall einen Steuersatz von 0% einführen könnten. Die Motionäre haben diese Bedingung bereits in der Motion aufgenommen.