Unschweizerischer Eingriff in die Sozialpartnerschaft

 

Neben der Besteuerung von unanständig Reichen ist die gesetzliche Festsetzung von Mindestlöhnen ein Dauerbrenner linker Politik. Da man damit bis jetzt auf nationaler Ebene erfolglos war, versucht man es im Stil der Salamitaktik mit kantonalen und seit neustem auch kommunalen Volksinitiativen, die für das jeweilige Kantons- resp. Gemeindegebiet einen bestimmten Mindestlohn fordern. In verschiedenen Westschweizer Kantonen war man damit bereits erfolgreich, als erster Deutschschweizer Kanton folgte Basel-Stadt. Im Kanton Zürich liegen nun entsprechende Forderungen auf dem Tisch der städtischen Behörden von Kloten, Winterthur und der Stadt Zürich.

Das Anliegen ist sowohl aus formeller als auch aus materieller Sicht problematisch. Formell weil dies sicher kein Gegenstand ist, der in die Gemeindeverfassung gehört, resp. für das Gebiet einer Gemeinde geregelt werden muss.

Auch materiell ist die Fixierung eines Mindestlohns im Gesetz abzulehnen. Die Höhe des Lohns ist Gegenstand der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Richtigerweise lässt das Recht den beiden Parteien bei der Regelung des Arbeitsverhältnisses sogar sehr viel Freiheit. Das ist eine grosse Stärke des Schweizer Arbeitsmarktes und darin unterscheidet er sich beispielsweise auch von jenem unserer Nachbarländer. Löhne variieren denn auch und sind branchenspezifisch, weshalb in vielen Branchen Gesamtarbeitsverträge gelten, welche von den Sozialpartnern mit entsprechendem Branchenwissen ausgehandelt werden. Undifferenzierte staatliche Lohneingriffe höhlen die bewährte Sozialpartnerschaft aus und können letztlich auch zu einem Bumerang werden, weil das Risiko besteht, dass Tieflohnbeschäftigungen noch stärker wegrationalisiert bzw. durch technologische Lösungen ersetzt werden. 

In diesem Sinne: Mindestlöhne nützen niemandem, greifen aber in das bewährte Verhältnis der Sozialpartner ein und sind damit zutiefst unschweizerisch. 

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