Am 13. Juni 2021 gelangt die kantonale Initiative "Mehr Geld für Familien" der EDU vors Volk. Sie fordert die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung, welche festlegt, dass die Höhe der Familienzulagen zukünftig mindestens 150 Prozent der bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestansätze betragen soll, was zu einer massiven Erhöhung von 50 Prozent führt. Damit müssten die Kinderzulagen im Kanton Zürich von heute mindestens 200 auf 300 Franken pro Monat und die Ausbildungszulagen von bisher mindestens 250 auf 375 Franken pro Monat aufgestockt werden. Finanziert werden die Familienzulagen über Beiträge von Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden. Die Beitragssätze betragen im Kanton Zürich derzeit 1.2 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Bei einer Annahme der Initiative müssten sie auf 1.8 Prozent angehoben werden. Sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat lehnen die Initiative ab.
Mögliche kontraproduktive Auswirkungen der Initiative
Familienzulagen werden unabhängig von der konkreten finanziellen Situation einer Familie und dementsprechend vom tatsächlichen Bedarf ausbezahlt. Von einer Erhöhung der Familienzulagen würden in der Folge sämtliche anspruchsberechtigten Familien profitieren, was zur einer unfairen Verteilung nach dem "Giesskannenprinzip" führt. Für Familien, die zusätzlich in den Genuss von anderen Unterstützungsbeiträgen kommen, könnten höhere Zulagen allerdings auch kontraproduktiv wirken. So könnten sich die anderen Beiträge aufgrund von Schwelleneffekten und wechselseitigen Abhängigkeiten von Transferleistungen (z. B. bei subventionierten Kindertagesstätten-Tarifen) vermindern oder ganz wegfallen. Ob das zusätzliche Geld tatsächlich bei bedürftigen Familien ankommen würde, ist somit nicht klar.
Höhere Lohnnebenkosten als starke Belastung für Unternehmen
Eine Annahme der Initiative würde den Unternehmen und dem Kanton als Arbeitgeber zudem massiv höhere Lohnnebenkosten aufbürden. Gerade kleinere und mittlere Betriebe müssten sich bei einer Annahme Gedanken darüber machen, wie viele Arbeitnehmer sie noch beschäftigen können. Insgesamt würden die zusätzlichen Kosten die Wettbewerbsfähigkeit von Zürcher Unternehmen schwächen und folglich dem ganzen Wirtschaftsstandort schaden. Insbesondere in einer Zeit, in der die Corona-Pandemie die Unternehmen vor enorme Unsicherheiten und Schwierigkeiten stellt, wäre dies fatal. Eine Stärkung und breitere Unterstützung der Familien kann nicht einzig auf Kosten der Unternehmen erfolgen; sie bedarf vielmehr einer ganzheitlichen Sichtweise.
Vielfältige freiwillige Unterstützung von Unternehmen zugunsten von Familien
Eine einseitige Erhöhung der Familienzulagen zulasten der Unternehmen ist auch deshalb verfehlt, weil sie die Tatsache ausser Betracht lässt, dass viele Arbeitgeber bereits freiwillige nichtmonetäre und monetäre Unterstützung zu Gunsten von Familien leisten. Darunter fällt etwa das Angebot attraktiver Arbeitszeitmodelle oder die Unterstützung von Kinderkrippen. Diese Massnahmen sind besonders vorteilhaft, da sie individuell auf die betrieblichen Möglichkeiten eines Unternehmens abgestimmt werden können und den Eltern erlauben, ihre berufliche Tätigkeit auszubauen und gleichzeitig mit Familienaufgaben zu vereinbaren. Höhere Lohneinkommen sind nachhaltiger als Transfereinkommen.