Die Initianten der SP verlangen mit ihrer kantonalen Volksinitiative (VI "Für eine Elternzeit"), den Mutterschafts- sowie Vaterschaftsurlaub für jeden erwerbstätigen Elternteil auf je 18 Wochen auszudehnen. Sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat empfehlen diese Initiative aufgrund ihres unverhältnismässigen Ausbaus zur Ablehnung.
Grundsätzlich kann eine gemeinsame Elternzeit die fortschrittlichere Lösung als ein Mutterschafts- und ein Vaterschaftsurlaub sein. Allerdings ist ein derart massiver Ausbau des Vaterschaftsurlaub von heute zwei auf 18 Wochen für die meisten Unternehmen nicht zumutbar.
Kosten von bis zu zwei Milliarden und sehr lange Abwesenheiten
Es wird damit gerechnet, dass die Initiative im Kanton Zürich pro Jahr Kosten von insgesamt bis zu zwei Milliarden Franken verursachen würde. Die direkten Kosten sollen je zur Hälfte von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert werden. Das bedeutet, dass alle im Kanton Zürich angestellten Personen mit zusätzlichen Lohnabzügen belastet würden.
Die Elternzeitinitiative würde zu enorm langen Abwesenheiten führen, was gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht nur vor unzumutbare Kosten, sondern insbesondere auch vor komplexe organisatorische Schwierigkeiten stellt. Mir der zunehmenden Spezialisierung der Fachkräfte wird es zudem immer anspruchsvoller, adäquate Stellvertretungen zu finden.
Gefährlicher Alleingang, der gegen Bundesrecht verstösst
Gemäss einem Bericht des Bundesrats von 2011 liegt die Kompetenz zur Einführung eines Elternurlaubs für Personen mit privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen einzig beim Bund. Die Kantone haben demnach keine Befugnis, einen zusätzlichen Urlaub zu gewähren.
Eine kantonale Elternzeit schwächt nicht nur die Wirtschaftskraft durch höhere Arbeitskosten. Sie schadet auch der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich im Vergleich zu den Nachbarkantonen, welche keine umfassende Elternzeit kennen. Im Fall eines solch extremen Alleingangs des Kantons Zürich dürften sich Unternehmen ernsthaft überlegen, ob sie ihre Niederlassungen nicht in einen Nachbarkanton verlegen sollen. Auch bei Neuansiedelung von Unternehmen kann es dazu führen, dass KMU sich eher in benachbarten Kantonen orientieren werden, welche überdies auch attraktivere Unternehmenssteuern anbieten.