Am 18. Juni 2023 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Städte Zürich und Winterthur über die Einführung eines städtischen Mindestlohns. Während in Winterthur direkt über die Initiative mit einem Mindestlohn von mindestens 23 Franken abgestimmt wird, stimmt die Stadtzürcher Bevölkerung über einen Gegenvorschlag des Zürcher Gemeinderats ab. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Arbeitnehmende in der Stadt Zürich künftig mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen. Dagegen hat eine breite Allianz aus FDP, SVP und GLP das Parlamentsreferendum ergriffen, welches von zahlreichen Verbänden unterstützt wird.
Gesamtarbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit
Der soziale Frieden in der Schweiz ist keine Selbstverständlichkeit. Er basiert darauf, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge stets auf ausgewogene Gesamtpakete einigen, die auf branchenspezifische Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen. Werden diese Gesamtarbeitsverträge vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt, müssen beide Seiten darauf vertrauen können, dass die «Abmachung» gilt. «Pacta sunt servanda» – Verträge müssen eingehalten werden. Dies schafft Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten und kommt damit auch allen zugute.
Vertrauensvolle Sozialpartnerschaft schützen
Links-Grün und die Gewerkschaften gefährden diese Qualitäten mit ihrem Einsatz für pauschale Mindestlöhne wie in Zürich oder Winterthur. Bleiben wir bei den Fakten. Die Lohnstrukturerhebung 2018 deckt auf, dass rund 4% der Erwerbstätigen in der Stadt Zürich weniger als den vorgeschlagenen Mindestlohn verdienen. Darin erfasst sind beispielsweise auch Studierende aus vermögenden Haushalten, die noch zu Hause wohnen und von der Initiative gar nicht profitieren würden. Die Quote müsste demnach noch weit nach unten korrigiert werden. Das zeigt, dass in vielen Tieflohnbranchen bereits gut austarierte Gesamtarbeitsverträge in Kraft sind und dadurch gut funktionieren. Mit kantonalen und kommunalen Sonderlösungen hebeln die Gewerkschaften unter dem Deckmantel «Sozialpolitik» die Wirtschaftspolitik des Bundes aus – und sie missachten die ausgehandelten Verträge. Für zukünftige Verhandlungen ist das Gift. Wenn ein Vertragspartner schon daran denkt, wie die Abmachung zu umgehen ist, bevor die Tinte des Vertrags trocken ist, schadet das dem Vertrauen nachhaltig.
Mindestlöhne erhöhen Eintrittshürden in den Arbeitsmarkt
Allgemein sind Mindestlöhne gerade für junge und wenig qualifizierte Arbeitnehmende ein Problem, da sie die Eintrittshürden in den Arbeitsmarkt erhöhen. Da durch die Mindestlöhne einige Jobs für die Firmen unrentabel werden, fallen diese Stellen weg, und es gibt weniger verfügbare Stellen für Personen mit keiner oder nur wenig Arbeitserfahrung. Davon betroffen sind insbesondere Jugendliche, Quereinsteiger oder aber auch Personen nach einem Wiedereinstieg. Zusätzliche negative Auswirkungen haben Mindestlöhne auf Praktikanten oder Studierende. Diese sind während Praktika oder Nebenjobs meist noch nicht gleich leistungsfähig wie erfahrene Angestellte. Der Einstieg ins Berufsleben oder der Nebenverdienst sind im Arbeitsleben als "bezahlte Ausbildung" analog zu einem Lehrlingslohn allerdings wichtig. Ebenso verschärfen Mindestlöhne den Wettbewerb um Arbeitsstellen. Arbeitnehmende mit geringer beruflicher Qualifikation stehen dadurch im Wettbewerb mit produktiveren und besser qualifizierten Arbeitnehmenden.
Ungeeignetes Mittel zur Armutsbekämpfung
Dank eines schlanken Staats sowie einer freien Marktwirtschaft, verfügt die Schweiz über einen grossen Wohlstand. Eine starke Wirtschaft ist deshalb die beste Massnahme gegen Armut. Dennoch verkaufen die Befürworter des Mindestlohns diesen als Wundermittel zur Armutsbekämpfung. Dabei widerlegen verschiedene Studien diese Theorie, da ein Grossteil der Arbeitnehmenden mit einem tiefen Lohn gar nicht von Armut betroffen ist. Anstatt mit der Giesskanne Steuergelder zu verteilen, wären gezielte Zuschüsse für Armutsbetroffene sinnvoller.
Lebenslanges Lernen fördern
Einen wirklichen Beitrag zur Armutsbekämpfung können zusätzliche Staatsausgaben beim Lebenslangen Lernen leisten. Durch berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine höhere Lohnkategorie aufsteigen und ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben führen. Die Förderung könnte beispielsweise in Form bereits bestehender Arbeitsmarktstipendien geschehen.
Teurer Kontrollapparat
Ein grosser Streitpunkt der Vorlage in der Stadt Zürich war die Kontrollhoheit der Mindestlöhne. Zu Beginn sollte sich eine tripartite Zusammensetzung aus staatlichen Vertretern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern darum kümmern. Dies ist allerdings formalrechtlich nicht zulässig, weshalb der Stadtrat diese Kontrollaufgabe nun extern vergeben soll. Die Kosten sind derzeit noch offen. Links-Grün verhinderte allerdings ein Kostendach von 1.5 Millionen Franken im Rat. Der bürokratische Aufwand auf Seiten der Unternehmen wird sicherlich steigen. Neben dem Gesamtarbeitsvertrag muss wohl über ein zusätzliches Formular die Kontrolle sichergestellt werden.
Am 18. Juni braucht es ein NEIN zum Mindestlohn, weil…
- …Gesamtarbeitsverträge als Verhandlungsprodukt der Sozialpartnerschaft einen guten Kompromiss darstellen.
- …Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten und Eintrittshürden in den Arbeitsmarkt erhöhen.
- …sich Mindestlöhne als ungeeignetes Mittel zur Armutsbekämpfung erweisen.
- …Investitionen in die Aus- und Weiterbildung langfristig nachhaltiger sind.
- …ein teurer Kontrollapparat aufgebaut werden muss.