Eine Gesetzesvorlage der UREK-N will verhindern, dass Ausländerinnen und Ausländer in Schweizer Kraftwerke investieren können. Die Vorlage sieht vor, die sogenannte Lex Koller auf die Infrastrukturen der Energiewirtschaft ausweiten. Der Kauf oder die Beteiligung an Wasser- und Kernkraftwerken, Stromnetzen und Gasleitungen wäre dann für Personen im Ausland bewilligungspflichtig. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderungsvorschläge spricht sich die ZHK klar gegen eine Ausweitung der Lex Koller aus.
Eingriff in Grundrechte
In der Schweizer Bundesverfassung werden Grundrechte wie Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit geschützt. Gesetzliche Einschränkungen von Grundrechten müssen im öffentlichen Interesse und verhältnismässig sein. Diese Voraussetzungen sind bei einer potenziellen Ausweitung der Lex Koller auf die Energiewirtschaft nicht gegeben. Für die ZHK ist die vorgeschlagene Differenzierung zwischen ausländischen und inländischen Investoren, insbesondere in Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgungssicherheit, nicht zielführend und damit abzulehnen.
Negativer Effekt auf Standortattraktivität
Unabhängig von ihrer Nationalität haben Inhaber von Energieinfrastrukturen und Investoren ein wirtschaftliches Interesse, möglichst viel Strom bedarfsgerecht zu produzieren und die bestehenden Anlagen optimal zu betreiben. Es muss davon ausgegangen werden, dass die beabsichtigten Restriktionen den Wert der betroffenen Anlagen vermindern, weil Investoren ganz generell abgeschreckt werden. Notwendige Reorganisationen bzw. unternehmerisch sinnvolle Verkäufe und Investitionen werden dadurch erschwert. Diese Folgen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gingen zulasten der Versorgungssicherheit. Die ZHK spricht sich deswegen entschieden dagegen aus.