Der Standort Zürich ist ein international bedeutender Finanz- und Börsenplatz. Um dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden, ist bei Gesetzesänderungen besonderes Augenmerk auf die Verhältnismässigkeit des Aufwands für betroffene Handelsteilnehmer zu legen. So auch bei der Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG).
Ein bewährtes System
Bis auf kleine Verbesserungsmöglichkeiten funktioniert das aktuelle Regulierungssystem des Schweizer Finanzmarkts sehr gut. Ein grundlegender Paradigmenwechsel ist daher nicht angezeigt. Dennoch sieht der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage vor, die Emittentenpflichten, die bisher im Rahmen der Selbstregulierung geregelt wurde, ins staatliche Recht zu überführen. Dies ist abzulehnen.
Das System der Selbstregulierung hat sich klar bewährt. Keine der Fehlentwicklungen auf dem Schweizer Finanzplatz der letzten Jahre ist im Bereich der Selbstregulierung aufgetreten. Die Aufgaben werden professionell und ohne jeglichen Anlass für Skandale von den Organen der Selbstregulierung wahrgenommen. Der direkte Einbezug der Marktvertreter ermöglicht eine rasche und fachkundige Lösungsfindung bei Regulierungsfragen.
Rechtsunsicherheit und hohe Kosten drohen
Die Verlagerung von Emittentenpflichten zu einer staatlichen Regulierung würde zu Rechtsunsicherheit in Zuständigkeits- und Verfahrensfragen führen. Es droht der Verlust von Flexibilität und Effizienz. Ausserdem würde die Teilabschaffung der Selbstregulierung einen teuren Aus- und Aufbau von zusätzlichen Ressourcen bei der FINMA führen.
Fazit
Das Selbstregulierungsprinzip hat sich in der Vergangenheit bewährt, während sich ein Systemwechsel und zusätzliche Regulierungsvorschriften negativ auf die Attraktivität des Schweizer Börsen- und Finanzplatzes auswirken würden. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Zürcher Handelskammer mit Nachdruck für den Erhalt der Selbstregulierung im Bereich der Emittentenpflicht aus.