Energieknappheit, Arbeitskräftemangel, die OECD-Steuerreform oder das ungeklärte Verhältnis zur EU setzen den Wirtschaftsstandort Zürich zunehmend unter Druck. Um die Wettbewerbsfähigkeit dennoch zu erhalten und weiter zu stärken, will der Kanton Zürich die Standortförderung nun gesetzlich verankern. Dabei sollen auch die Regelungen der Unternehmensentlastung in das neue Gesetz integriert werden, da eine gute Regulierung und effiziente Behördenprozesse wichtige Standortfaktoren sind. Das Resultat ist das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz, kurz SFUEG, das vor kurzem in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrats behandelt wurde. Der nächste Schritt ist die Beratung im Kantonsrat.
Die Forderungen der ZHK
Die ZHK befürwortet die gesetzliche Verankerung der Standortförderung inklusive Einbezug der Unternehmensentlastung. Bereits im Rahmen der Vernehmlassung hatte sie sich entsprechend geäussert (siehe ZHK News). Damals wie heute setzt sie sich aber für wichtige Anpassungen im Gesetzesentwurf ein. Anfang Oktober waren Vertreter von Verbänden, darunter der ZHK, von der WAK zu einer Anhörung zu den Auswirkungen des Gesetzes eingeladen.
Konkret fordert die ZHK, dass (1) die Vergabe von Staatsbeiträgen abschliessend definiert wird. Staatsbeiträge an Einzelunternehmen sollen untersagt sein; (2) der Geschäftsverkehr mit Behörden und Verwaltung über eine einheitliche digitale Schnittstelle erfolgt; (3) die Fachstelle Unternehmensentlastung, die Regulierungen und Prozesse auf ihre Unternehmenslast prüft, unabhängig organisiert ist; (4) alle zwei Jahre eine Berichterstattung über die Entwicklung der Rahmenbedingungen und der Standortattraktivität erfolgt, inklusive Benchmarking mit anderen Kantonen.