In rund 1350 Betriebsstätten beschäftigen die Banken in der Region Zürich fast 40'000 Arbeitnehmende und erwirtschaften eine Bruttowertschöpfung von über 13 Milliarden Franken. Von einem funktionierenden und effizienten Finanzplatz profitieren andere Unternehmen direkt, da sie sichere und international kompatible Finanzinfrastrukturen benötigen, um ihre Geschäftstätigkeit abwickeln zu können. Davon profitiert schlussendlich die gesamte Schweiz. Die ZHK und der ZBV begrüssen im Grundsatz die Einführung von Basel III, da sie in weiten Teilen die gewünschte Stabilität bringt.
Keinen "Swiss Finish"
Als Nachteil für den Wirtschaftsstandort stellt sich das zeitliche Vorpreschen heraus. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen für andere Länder mit wichtigen Finanzplätzen, wie beispielsweise der USA und für UK, noch keine Umsetzungsentwürfe vor. Ebenso ist der Rechtsvergleich mit der EU angesichts der Unsicherheit im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU und der Zukunft der bilateralen Verträge sehr wichtig. Für die Zürcher Handelskammer und den Zürcher Bankenverband ist deshalb klar, dass der Schweizer Alleingang in Bezug auf die vorgesehenen Übergangsregime sowie die Umsetzungszeitpunkt klar abzulehnen ist. Stattdessen soll sich die Schweiz an den relevanten Vergleichsfinanzplätzen orientieren.
Niederstwertprinzip beibehalten – Wettbewerbsnachteil verhindern
Die Verordnung sieht eine Erhöhung der Dauer von zwei auf sieben Jahren für das Niederstwertprinzip vor. Diese Erhöhung würde die Banken gegenüber ungleich regulierten Akteuren benachteiligen und wird deshalb von der ZHK und dem ZBV abgelehnt. Kundinnen und Kunden könnten nicht länger von gestiegenen Immobilienpreisen profitieren und könnten diese finanziellen Mittel beispielweise nicht in energetische Sanierungen investieren – was gerade angesichts der aktuellen Strommangellage essenziell wäre.