Mit dem am 28. Oktober 2019 vom Kantonsrat beschlossene Mehrwertausgleichsgesetz besteht künftig eine gesetzliche Grundlage, um Mehrwerte bei Ein-, Um- und Aufzonungen abschöpfen zu können. Die ZHK hat sich an der Vernehmlassung zur dazugehörenden, stark auf technische Details konzentrierende Mehrwertausgleichsverordnung beteiligt. In ihrer Stellungnahme vom 8. Januar 2020 kritisiert sie die starke Fokussierung auf sog. hedonische Modelle bei der Ermittlung der massgeblichen Verkehrswerte. Für die Erstellung eines hedonischen Modells für den Kanton Zürich stehen im Kanton Zürich gemäss übereinstimmenden Aussagen der Immobilienexperten der ZHK-Mitgliedsfirmen zu wenig Handänderungen zur Verfügung. Damit besteht die Gefahr von äusserst willkürlichen Bewertungen, die weder für die Beteiligten nachvollziehbar wären noch vor Gericht standhalten würden. Die ZHK fordert stattdessen, eine individuelle Schätzung als Regelfall vorzusehen und regt weitere Verbesserungen an.