Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung gibt den Kantonen vor, erhebliche Planungsvor- und -nachteile angemessen auszugleichen. Mit dem Entwurf des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) legte der Regierungsrat die Umsetzungsvorlage für den Kanton Zürich zur Vernehmlassung vor.
Erstens sollen bei Einzonungen Mehrwerte zu 20% abgeschöpft werden, was dem bundesrechtlichen Minimum entspricht. Die ZHK begrüsst diese minimale Abschöpfung und fordert, die Verwendungsmöglichkeiten dieser Gelder im MAG höchstmöglich einzuschränken, um sachfremde Querfinanzierungen zu vermeiden.
Zweitens soll das MAG auch auf Auf- und Umzonungen Anwendung finden. Während das Bundesrecht in diesem Bereich eine freiwillige Mehrwertabschöpfung vorsieht, schlägt der Regierungsrat vor, auch hier eine Abgabe von insgesamt 20% auf den Mehrwert zu erheben. 5% sollen dem Kanton zukommen, 15% den Gemeinden. Die ZHK lehnt diese Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen ab, da sie Anreize zum raumpolitisch wichtigen Ziel der inneren Verdichtung reduziert. Zudem besteht die Gefahr einer Ausdehnung der Staatsquote, weil die Mehrwertabgaben nicht zur Steuersenkung eingesetzt werden dürfen, sondern in einen Fonds zur Finanzierung von heute durch allgemeine Steuermittel getragenen raumplanerischen Massnahmen fliessen sollen. Wird trotzdem an einer Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen festgehalten, ist sie auf die Gemeindeebene zu beschränken. Weiter sollte es den Gemeinden möglich sein, den Mehrwertausgleich auch über städtebauliche Verträge vorzunehmen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.