Die Finanzdirektion ist erfreut: «Kanton Zürich besteuert Mittelstand moderat», so lautet der Titel der Mitteilung, in der über den BAK Economics erhobenen Steuerbelastungsmonitor berichtet wird. Weiter heisst es: «Der Kanton Zürich besteuert die Einkommen seiner Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin unterdurchschnittlich stark.» Alles in bester Ordnung also? Einerseits ist tatsächlich zu attestieren, dass der Kanton Zürich bei mittleren Einkommen und Vermögen bis zu 1 Millionen Franken vergleichsweise gut positioniert ist. Andererseits zeigt sich bei genauer Betrachtung, dass sich bekannte Probleme akzentuiert haben. Bei hohen Einkommen und Vermögen sowie bei der Unternehmensbesteuerung hat Zürich an Terrain verloren. Bezüglich der Besteuerung der Unternehmen schrillen gar die Alarmglocken.
Kantonale Steuerprogression korrigieren
Für Steuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen zwischen 60’000 und 200’000 Franken sind der Kanton Zürich und seine Gemeinden attraktiv. Anders zeigt sich das Bild bei Steuerpflichtigen mit hohen und sehr hohen Einkommen: Für sie ist der Kanton Zürich weniger attraktiv als zahlreiche andere Kantone. Bei den sehr hohen Einkommen ab 1 Million Franken rutschen die Zürcher Gemeinden in die zweite Hälfte des Rankings ab. Der Grund dafür ist bekannt – und für die ZHK schon lange ein Ärgernis: Im Vergleich zu den meisten Kantonen ist die Steuerprogression im Kanton Zürich hoch und hält lange an. In ihrer Reformstrategie für den Kanton Zürich hat für die ZHK die Anpassung der kantonalen Steuerprogression bei hohen und sehr hohen Einkommen sowie beim Vermögen hohe Priorität.
Steuerlich unattraktiv für Vermögende
Dass die Steuerprogression auch bei den Vermögen geglättet werden muss, zeigt das Ranking von BAK Economics ebenfalls deutlich auf. Die Analyse gleicht jener zu den Einkommen: Zürich ist attraktiv für den Mittelstand, verliert aber bei Personen mit hohen Vermögen kontinuierlich an Boden und ist für sehr Vermögende steuerlich unattraktiv. Insgesamt liegt Zürich nach wie vor auf dem 10. Platz. Besonders entgegenkommend ist der Kanton für Steuerpflichtige mit einem Vermögen von unter 1 Million Franken. Ähnlich wie bei den Einkommenssteuern reduziert sich die steuerliche Attraktivität Zürichs bei grossen Vermögen jedoch deutlich. Ab einem Vermögen von rund 5 Millionen Franken weisen alle Nachbarkantone eine tiefere Steuerbelastung auf.
Senkung der Unternehmenssteuern dringend nötig
Dringend nötig sind aus Sicht der ZHK eine Senkung der Unternehmenssteuern, die überfällige Umsetzung des zweiten Schritts der Steuervorlage 17 und die Reform der Kirchensteuern für juristische Personen. Im Vergleich zum Jahr 2006 ist Zürich bei der Unternehmensbesteuerung vom 13. auf den 26. Rang abgerutscht – Zürich ist neu das Schlusslicht. Die Steuerbelastung im Kanton hat sich in diesem Zeitfenster nicht wesentlich verändert, jedoch haben viele der anderen Kantone die Belastung im selben Zeitfenster deutlich gesenkt, im Zuge der Umsetzung der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF). Relativierend zu erwähnen ist, dass die Rangliste die effektive Situation nicht vollständig wiedergibt. Die Ermässigungen, die in Zürich einen wesentlichen Teil der STAF-Anpassungen ausmachen, sind darin nicht berücksichtigt.
Gleichwohl halten die Studienautoren von BAK Economics fest: «Seit 2006 hat der Kanton im nationalen Vergleich deutlich an Boden verloren. Bedeutend ist hier vor allem, dass durch die Umsetzung der STAF die Steuerbelastungen in den wichtigen Konkurrenzstandorten Basel-Stadt und Genf nun deutlich tiefer sind als in Zürich. Auch gegenüber der internationalen Konkurrenz hat sich der relative Vorteil Zürichs leicht reduziert.»
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich zu erhalten, sind konkrete steuerliche Entlastungen der Unternehmen nötig. asü