Zürcher Handelskammer unterstützt Vereinheitlichung

 

Die Aufnahmeverfahren an die Maturitätsschulen im Kanton Zürich sind heute nicht einheitlich. Die Prüfungszeitpunkte variieren, und es gelten unterschiedliche Regelungen darüber, welche Aufnahmeprüfungen den Besuch welches Maturitätsschultyps ermöglichen. Dies soll mit der neuen „Verordnung über die Aufnahme an die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung“ (Aufnahmeverordnung) geändert werden. 

Mit ihrer Stellungnahme vom 22. Mai 2018 unterstützt die ZHK die neue Verordnung, die sieben bisherige Reglemente ersetzen soll, grundsätzlich. Sie bringt jedoch mehrere Vorbehalte an. So beantragt sie, die Aufnahmeprüfungen für die Informatikmittelschule weiterhin im Herbst und nicht erst im März durchzuführen. Sie spricht sich zudem dafür aus, auch zukünftig die Französisch-Kenntnisse im Rahmen der Aufnahmeprüfungen ins Kurzgymnasium zu prüfen. Ebenfalls soll das Bestehen der Aufnahmeprüfung für ein Gymnasium weiterhin den Zugang zur Berufsmaturität ermöglichen.

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