In ihrer Vernehmlassungsantwort kommt die Zürcher Handelskammer (ZHK) zum Schluss, dass weder die aktuelle Datenlage ein grundsätzliches Aktivwerden rechtfertigt, noch die vorgeschlagene Lösung als solche zu überzeugen mag, da sie mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand für das einzelne Unternehmen verbunden ist.
Die ZHK bemängelt insbesondere, dass die Analysemodelle, welche der Bundesrat als Rechtfertigung für den Erlass gesetzlicher Massnahmen beizieht, keine stichhaltigen Argumente liefern. Eigenschaften von Arbeitnehmenden, die allfällige Lohnunterschiede erklären könnten, bleiben unberücksichtigt (z.B. effektive Berufserfahrung inklusive Beschäftigungsgrad und Erwerbsunterbrüche, Sprachkenntnisse, Fachrichtung der Ausbildung, Weiterbildungen usw.). Damit bleibt die Folgerung des Bundesrates, wonach es sich beim durch die Lohnanalyse unerklärten Lohnunterschied um Diskriminierung handelt, unbelegt.
Die ZHK weist darauf hin, dass die Festsetzung eines «gerechten» Lohnsystems für jedes Unternehmen per se eine schwierige Aufgabe darstellt, unabhängig vom Geschlecht der Mitarbeitenden. Dies u.a. weil die Vergleichbarkeit einzelner Berufe nicht gegeben ist. Zudem ist die ZHK aber auch davon überzeugt, dass sich Lohndiskriminierung – unter anderem auch mit Blick auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel und die stetig steigende Arbeitsmarktpartizipation der Frauen – nicht lohnt. Unternehmen schaden sich als Akteure auf dem Arbeitsmarkt selber, wenn sie Personen aufgrund ihres Geschlechts diskriminieren, und vergeben sich so Chancen, die geeignetsten Personen beschäftigen zu können. In diesem Sinne ist der Ansatz des Bundesrates verkehrt, der von der Vermutung auszugehen scheint, dass Unternehmen gezielt diskriminieren würden.
Für Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Tel 044 217 40 50 (10.00 - 11.00 Uhr)
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
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