Mit dem neuen Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie der Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) soll die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umgewandelt und neu organisiert werden. Zusätzlich führen die geplanten Änderungen zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren des BAZG sowie eine durchgängige Digitalisierung derselben.
Die ZHK unterstützt die im Gesetzesentwurf enthaltenden Vereinfachungen, die Modernisierung und Digitalisierung der Zollprozesse im Grundsatz. Damit würden Unternehmen administrativ entlastet. Zudem ermöglichen die Neuerungen Regulierungskosteneinsparungen von jährlich rund 125 Millionen Franken. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung erklärt die ZHK indessen, dass eine umfassende Gesamtbeurteilung der Totalrevision des Zollgesetzes aufgrund der noch nicht ausgearbeiteten Verordnungen nicht möglich ist. Auch in diesem Bereich gilt, dass Grundsätzliches auf Gesetzesstufe klar und eindeutig zu formulieren ist. Zu offen formulierte Gesetze führen in der Umsetzung häufig zu Problemen.
Aus diesem Grund beantragt die ZHK, dass wesentliche Fragen und Bestimmungen zum einen auf Gesetzesstufe präzisiert resp. noch geklärt werden, zum anderen die Wirtschaft bei der Erarbeitung der Verordnungen verbindlich einbezogen wird. Möglich wäre eine Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungen oder die Schaffung eines Konsultativgremiums mit Einbezug der wichtigsten Akteure.