ZHK ist gegen ein Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA

 

Die Verhandlungen über ein Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wurden auf Wunsch der USA aufgenommen. Um die Sicherheit der eigenen Lieferkette zu erhöhen, suchen die Vereinigten Staaten nach Möglichkeiten zur engeren Zusammenarbeit mit ausländischen Zollbehörden, in diesem Fall auch mit der Schweiz. Eine erste Fassung des Abkommenstextes war bereits 2013 Gegenstand einer Vernehmlassung und wurde damals von den Wirtschaftsverbänden klar abgelehnt.

Bei der aktuellen Vernehmlassungsvorlage sieht die ZHK kaum Verbesserungen für die Schweizer Wirtschaft. Problematisch ist insbesondere, dass mit dem Abkommen Angestellte der amerikanischen Behörden bei Zollkontrollen in der Schweiz anwesend sein könnten, dass die Ver-traulichkeit der Informationen über Lieferungen nicht gewährleistet ist und dass das Betriebs-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnisses von Schweizer Unternehmen gefährdet wird. Falls die Schweiz das Amtshilfeabkommen abschliesst, werden zwar seitens USA Verhandlungen über ein mögliches Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, AEO) in Aussicht gestellt. Wie die ZHK indessen mittels einer Umfrage bei Mitgliedsunternehmen festgestellt hat, wäre dieses für die Zürcher Wirtschaft deutlich zu wenig interessant, als dass es die Nachteile des Amtshilfeabkommens aufwiegen würde.

Die ZHK lehnt deshalb die Unterzeichnung des Amtshilfeabkommens ab.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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