Die ZHK sieht im Finanzausgleich einen wesentlichen Pfeiler des föderalen Staatsaufbaus der Schweiz. Er gewährleistet u.a. für alle Kantone eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen, stärkt deren Finanzautonomie und gleicht übermässige finanzielle Lasten aus. Die ZHK steht deshalb grundsätzlich hinter dem Finanzausgleich und anerkennt auch, dass der Kanton Zürich als ressourcenstarker Kanton einen wesentlichen Beitrag an den Ausgleich leisten muss.
Dennoch funktioniert der Finanzausgleich heute nur unbefriedigend. Zu kritisieren sind insbesondere die fehlenden Anreize für ressourcenschwache Kantone, Steuersubstrat anzuziehen, und die Überdotierung des Finanzausgleichs: Das Mindestausstattungsziel von 85 % wurde in den letzten Jahren deutlich übertroffen, ohne dass die Dotation reduziert worden wäre. Ein weiterer Kritikpunkt ist die ungenügende Abgeltung der soziodemographischen Sonderlasten. Diese ungenügende Abgeltung ist deshalb inkonsequent, weil auf der anderen Seite die Vorteile der Zentrumsattraktivität durch das Ausgleichssystem abgeschöpft werden.
Die nun vorgeschlagenen Anpassungen basieren auf Vorschlägen der Konferenz der Kantonsregierungen und reduzieren einige der skizzierten Unzulänglichkeiten des heutigen Ausgleichs. Im Sinne eines Kompromisses ist die ZHK bereit, den Vorschlägen grundsätzlich zuzustimmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die soziodemographischen Sonderlasten mit einer Erhöhung des soziodemographischen Lastenausgleichs (SLA) besser abgegolten werden. Die ZHK spricht sich zudem dafür aus, auch weiterhin alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht zu erarbeiten und das Finanzausgleichssystem mit einer „neutralen Zone“ zu verbessern. Damit soll ein Hauptproblem des heutigen Systems, das starke Übergewicht der Empfängerkantone, entschärft werden. Abgeschafft werden soll ausserdem der Härteausgleich.
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