Nachdem die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz per Ende Juni 2019 hatte auslaufen lassen, aktivierte die Schweiz per 1. Juli 2019 die Schutzmassnahme gegenüber der EU. Die Schutzmassnahme zielt auf den Schutz und Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur als wesentliches Element des Schweizer Finanzplatzes ab. Die Schutzmassnahme gilt derzeit befristet bis zum Ende 2021 und kann nur einmalig verlängert werden. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, die bestehende Schutzmassnahme zu verlängern und für deren Überführung in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) die Vernehmlassung zu eröffnen.
Die ZHK und der ZBV begrüssen die Verlängerung und Überführung der etablierten und wirksamen bundesrätlichen Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG ausdrücklich. Diese ist wichtig, da die grosse Mehrheit des Aktienhandels an der SIX Swiss Exchange durch ausländische Wertpapierfirmen erfolgt. Ebenso unterstützen die beiden Wirtschaftsverbände die vorgeschlagene inhaltlich unveränderte Übernahme des bestehenden Verordnungstexts. Eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen für Doppelkotierungen/-zulassungen würde das Risiko einer Umgehungsmöglichkeit durch EU-Handelsplätze bergen und gilt es zu vermeiden.