Wer sich selbstständig macht, auswandert, oder Wohneigentum finanzieren will, kann sich Vorsorgekapital aus der 2. oder der Säule 3a ganz oder teilweise auszahlen lassen. Diese Kapitalleistungen werden separat besteuert, wobei im Kanton Zürich insbesondere für grössere Bezüge eine sehr hohe Belastung besteht. Bezieht man Fr. 500 000, bezahlt man in Zürich Fr. 56 000, in Zug aber nur Fr. 30 000. Bezieht man Fr. 1 000 000, werden in Zürich Fr. 160 880 fällig. In Aarau Fr. 88 000, Chur Fr. 98 000 und in Zug Fr. 64 000. Bei Kapitalleistungen von 2 Mio. Franken und mehr ist die Einkommenssteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge im Kanton Zürich dreimal bis fünfmal so hoch wie in der Vielzahl der anderen Kantone. Dies führt einerseits zu einer Benachteiligung gegenüber Personen, die eine Rente beziehen, und andererseits sind Wegzüge von gutsituierten Steuerzahlern aus dem Kanton Zürich sehr wahrscheinlich: Dies, weil auf individueller Ebene eine Pensionierung und die Wohnsitznahme nach der Pensionierung sorgfältig und unter Berücksichtigung der Steuerbelastung geplant wird. Zusätzlich ist festzustellen, dass die Zahl von Personen mit hohen Einkommen im Kanton Zürich in den letzten Jahren praktisch gleichgeblieben ist, während sie in allen Nachbarkantonen zum Teil rasant zugenommen hat.
Durch solche Wegzüge entgeht dem Kanton nicht nur das einmalige Steuersubstrat beim eigentlichen Kapitalbezug, sondern auch wiederkehrendes bei den späteren Vermögens- und Einkommenssteuern. Dieser Effekt wird sich in den kommenden Jahren, wenn die «Babyboomer» vermehrt ins Pensionsalter kommen, noch verstärken. Die ZHK hat deshalb bereits seit längerem auf den Handlungsbedarf hingewiesen und den Vorstoss von FDP-Kantonsrat und ZHK-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Geistlich unterstützt.
Kompromissvorschlag schafft Linderung
Der Regierungsrat und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrats legen nun einen Gegenvorschlag vor, der das Problem entschärft und die Attraktivität des Kantons Zürich stärkt. Der Vorschlag passt die mathematische Grundlage der Besteuerung des Kapitalbezugs an die heutige Lebenserwartung an. Gleichzeitig wird die Steuerbelastung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich im interkantonalen Vergleich deutlich attraktiver. Ab Bezügen von Fr. 200 000 bei Alleinstehenden und ab Fr. 300 000 bei Verheirateten wird die Steuerlast spürbar gemindert.
Die ZHK unterstützt diesen Vorschlag. Sie ist überzeugt, dass er die Abwanderung von guten Steuerzahlern bremsen und damit Steuersubstrat für den Kanton Zürich erhalten kann. Dies sichert langfristig Steuereinnahmen.