Der Finanzplatz Zürich ist nicht nur durch einen starken Bankensektor geprägt, sondern zeichnet sich gleich-ermassen als äusserst erfolgreichen Versicherungsstandort aus. Gemäss aktuellen Zahlen der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich erzielte die Versicherungsbranche in der Region Zürich 2017 mit über 21 000 Beschäftigten eine Bruttowertschöpfung von 12.2 Mrd. Franken.
Der Bundesrat möchte das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in aus-gewählten Themen an die veränderten Gegebenheiten und die Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. Die ZHK unterstützt die Revision des VAG grundsätzlich, da sie diverse Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht umfasst. Dazu gehören die Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für den Schweizer Solvenztest und die Einführung eines Sanierungsrechts für Versicherungen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Versicherungsstandort erhalten und verbessern zu können, ist aus Sicht der ZHK jedoch zentral, dass hiesige Versicherungsunternehmen vergleichbaren aufsichtsrechtlichen Vorschriften unterliegen wie ihre Kon-kurrenten im EU-Raum. Diesem Anspruch genügt der Vorschlag zu wenig, weshalb die ZHK Anpassungen verlangt.
Konkret fordert die ZHK gleich lange Spiesse bei den Kapitalanforderungen und die Ermöglichung einer Rentenumwandlungsgarantieprämie zur Stärkung der Solvenz der Versicherungen. Die ZHK erwartet zudem, dass Niederlassungen ausländischer Rückversicherungen, die bereits im Ausland beaufsichtigt werden, ledig-lich einer beschränkten Aufsicht unterstehen. Sie spricht sich weiter gegen eine übertriebene Regulierung von Schweizer Rückversicherungen aus. Mit diesen Änderungen will die ZHK sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sowie die Interessen der Schweizer Versicherten im internationalen Vergleich und auch langfristig gewahrt bleiben.