„Menschenrechte und deren Wahrung sind eine solide Basis für Wohlstand – auch in der Schweiz“, meint Sandra Lendenmann Winterberg, Chefin Menschenrechtspolitik des EDA. Die grösste Herausforderung in der Einhaltung der Menschenrechte bestehe aber im Ausland, was auch die Wirtschaftsakteure betreffe. Die Aktualität des Themas zeigt sich aber auch in der Politik auf internationaler und nationaler Ebene. Dass seitens des Bundes viel gemacht werde, sei noch zu wenig bekannt, so Lendenmann Winterberg. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass die Unternehmen eine „allgemeine Sorgfaltspflicht“ wahrzunehmen hätten. Der Bund unterstützt die UNO-Leitprinzipien und hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen in ihrer Verantwortung zu unterstützen, da die Reputation der Schweiz als Standort wichtig ist.
Derzeit bewegt das Thema Menschenrechte und Wirtschaft vor allem aufgrund der Unternehmensverantwortungsinitiative. Die Initiative geht aus Sicht der Wirtschaft zu weit und wird als nicht umsetzbar beurteilt. Stattdessen sollten nicht-gesetzliche Massnahmen – z.B. Anreize – gefördert werden, hebt auch Amina Joubli, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SECO, hervor. „Unternehmen wollen sich richtig verhalten und sind sich der eigenen Verantwortung in diesem Bereich bewusst“, betont Regine Sauter. Sie können auf zahlreiche Regelwerke und Leitprinzipien zurückgreifen. Matthias Leisinger, Director & Co-Founder von focusright, verdeutlicht in seiner Präsentation, dass dies in der Unternehmenspraxis auch effektiv gemacht werde. Die UNO-Leitprinzipien dienen den Unternehmen als ein Hilfsinstrument für Analysen. Da die möglich zu bearbeitenden Themenfelder breit seien, empfehle sich, dass die Unternehmen einen Fokus auf grössere Risiken legten. Ausserdem biete sich an, sich auf jene Bereiche zu konzentrieren, in denen die Einflussnahme am grössten sein könnte. Er erachtet die Leitprinzipien „als eine Chance, gewisse Aspekte in die Compliance-Prozesse zu integrieren“.
Zusätzliche Regulierungen, wie sie die Unternehmensverantwortungsinitiative verlangt, braucht es in den Augen der ZHK nicht. Besonders Schweizer KMUs wären stark davon betroffen und würden aufgrund der Nachweispflicht in einem potentiellen Auslandsengagement gehemmt werden. Die Diskussion am Lunch Talk hat gezeigt, dass Unternehmen bereits viel machen. So existieren beispielsweise zahlreiche interne Mechanismen. All die geleisteten Bemühungen seitens der Unternehmen sind mit Blick auf die Abstimmung über die Unternehmensverantwortungsinitiative im Bewusstsein zu halten.
Präsentation von Lendenmann Winterberg und Amina Joubli
Präsentation von Matthias Leisinger